MEDIATION

Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren

 

Definition und Charakteristika von Mediation

  • Unterstützung der Streitbeilegung durch den Mediator (=neutraler Dritter, allparteilich, Agent of Reality)

  • Freiwilliges und förmliches Verfahren mit zwei oder mehreren Parteien und dem Ziel einer Konfliktlösung im VerhandlungswegeEntscheidungsgewalt über Streitgegenstand und Mediationsverlauf bleibt bei den Parteien (Parteien sind „Herren des Verfahrens“)

  • Ziel:  Interessengerechte und zukunftsorientierte Lösungen und Berücksichtigung aller Aspekte des Konflikts

 

Sachverständige als Mediatoren

  • Sachverständige sind zur Neutralität, Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet

  • Sachverständigenordnungen der IHKs legen Grundsätze fest und schreiben Verhaltensreglen vor

  • Sachverständige können besser unterstützen, denn in der Meditaion kommt es nicht auf die rechtliche Würdigung an, eher sind kreative Lösungen gefragt, die technisches Verständnis und Kenntnisse praktischer Alternativen voraussetzen

  • Sachverständige verdienen nicht am Streitwert

  • Sachverständige sind bereit vom Konfliktgegner zum Konfliktpartner zu werden

  • Unsere Mediatoren helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Konflikts

 

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